KAB Bayern begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth
Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur können aufatmen: Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung von Oberfranken erstmals außer Vollzug gesetzt. Die Bezirksregierung wollte zeitlich bis zum 19.03.2022 Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen sowie eine empfindliche Anhebung der Höchstarbeitszeit durchsetzen.
Die KAB freut es, dass die Rechtspruch wieder einmal den arbeitsfreien Sonntag gestärkt hat. Die Klage hatte die Gewerkschaft ver.di angestrengt. Immer wieder müssen Gerichte die Menschen vor Sonntagsarbeit schützten. „Die Gerichtsentscheidung hat den Menschen in der kritischen Infrastruktur, die einen so wichtigen Dienst für uns alle leisten, ihre Ruhe- und Pausenzeiten zurückgegeben“, so der KAB Landesvorsitzende Peter Ziegler.