FAQ

Unsere Antworten auf Ihre Im Überblick die wichtigsten Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Fragen zur KAB. Sollten Sie in den FAQ keine Antwort zu Ihrer Frage finden, schreiben Sie uns ihr Anliegen gerne unter info@kab-regensburg.de oder kontaktieren sie uns über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen! 

Rechtsschutz bei der KAB wird gewährt, wenn eine gültige Mitgliedschaft bei der KAB Deutschlands und mindestens eine ordnungsgemäße Jahresbeitragszahlung vorliegt. Wenn ein Mitglied innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Falles austritt, muss eine Gebühr entsprechend RAGebührenO an die KAB gezahlt werden.

1. Was ist die KAB?

Im Mittelpunkt steht der Mensch…

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) gehört mit ihrer über 150-jährigen Geschichte zu den großen Sozialverbänden Deutschlands. Geistiges Fundament des Verbandes ist die katholische Soziallehre. Unser Handeln ist geprägt vom cardijnschen Dreischritt „Sehen – Urteilen – Handeln“.

Neben den politischen Forderungen nach einer solidarischen und gerechten Gesellschaft, bietet der KAB Berufsverband seinen Mitgliedern kostenlose Beratung und Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Als Berufsverband entsenden wir Vertreterinnen und Vertreter in die sozialen Selbstverwaltungsorgane und stellen ehrenamtliche Arbeits- und Sozialrichter, damit die Arbeitswelt gerechter und die sozialen Sicherungssysteme besser werden. Als Träger der Katholischen Erwachsenenbildung leisten wir einen Beitrag zur Lebenswelt und Alltagsorientierung an den Schnittstellen zwischen Gesellschaft-, Privat- und Erwerbsleben.

2. Ab wann kann ich Mitglied werden?

Es gibt keine Beschränkung, ab wann Sie Mitglied bei der KAB werden können. Eine Mitgliedschaft wird mit dem Schritt ins Erwerbsleben interessant, auch in der akademischen Ausbildung für einen späteren Beruf bieten wir durch die Sozialberatung Orientierung, um gut ausgerüstet ins eingeständige Leben zu starten.

3. Was bietet mir die KAB?

Einen Schwerpunkt bildet hier sicherlich die Beratung rund um die soziale Absicherung und diese wirkt oft sogar – und das ist kein Scherz – über den Tod hinaus.
Im Bereich Bildung orientieren wir uns grundsätzlich an der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Wirklichkeit für all unsere Mitglieder. Vom Vortrag „Wie erstelle ich ein Testament?“ in der Ortsgruppe über Aktionen und Kampagnen zur Zukunft der Alterssicherung auf Diözesan-, Landes- und Bundesebene bis hin zu Fachtagungen und Seminaren ist bei uns alles zu finden.

4. Wo bin ich überall Mitglied?

Die KAB ist von Orts- über Diözesan- bis zur Bundesebene organisiert. Ihre Mitgliedschaft ist gestaffelt und wirkt auf all diesen Ebenen.
Übrigens gibt es in 52 Ländern dieser Erde eine KAB-Gruppe. Damit sind Sie als KAB-Mitglied auch Teil einer internationalen Bewegung.

5. Was kostet mich eine Mitgliedschaft?

Der Mindestbeitrag, der von den Mitgliedern in den Gliederungen des Diözesanverbandes und der KAB Deutschlands e.V. erhoben wird, beträgt insgesamt:

Regelbeitrag für Einzelmitglieder                                        48,00 € jährlich,
Regelbeitrag für Ehepaare                                                  63,00 € jährlich.

Darüber hinaus sieht das Finanzstatut der KAB finanzielle Erleichterungen vor, wenn sich z.B. ein Mitglied noch in beruflicher/schulischer Ausbildung befindet. Kommen Sie bei Fragen einfach auf uns zu!

6. Ab wann habe ich Anspruch auf Rechtsberatung?

Rechtsschutz bei der KAB wird gewährt, wenn eine gültige Mitgliedschaft bei der KAB Deutschlands und mindestens eine ordnungsgemäße Jahresbeitragszahlung vorliegt. Wenn ein Mitglied innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Falles austritt, muss eine Gebühr entsprechend RAGebührenO an die KAB gezahlt werden.

7. Vertritt mich die KAB bei Streitigkeiten vor Gericht?

Der gelebte Alltag zeigt wie komplex Rechtsfragen sind. Sehr schnell ist man überfordert und fühlt sich ohnmächtig. Wir begleiten Sie mit Ihren Problemen bis vor das Arbeits- und Sozialgericht in der ersten Instanz mit unseren hauseigenen Rechtsassessor. In begründeten Fällen übernimmt die KAB Deutschlands auch die Klage vor der zweiten Instanz.

8. Wo kann ich mich innerhalb der KAB engagieren?

Die KAB – Gruppen sind über das ganze Bistum verstreut, wer also aus seiner Mitgliedschaft mehr machen möchte, wer Geselligkeit sucht, sich mit Gleichgesinnten engagieren möchte und gelebten Glauben mitgestalten möchte, ist in einer Ortsgruppe gut aufgehoben. Wer sich in sozialpolitischen Themen engagieren möchte, ist auch gerne auf Kreis- und Diözesanebene willkommen. In vielschichten Arbeitsgruppen werden Kampagnen und Aktionen vorbereitet, aber auch politische Forderungen erarbeitet und in die gesellschaftliche und politische Debatte eingebracht.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter.