Grundsteuerneuordnung – Was ist zu tun?
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Deshalb wird die Grundsteuer reformiert. Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell als neue Berechnungsgrundlage herangezogen. Als Haus- und Grundstückseigentümer/in haben auch Sie vor kurzem Post vom Finanzamt bekommen, um Angaben für die neuen Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer zu machen.
Sie haben Fragen zur Grundsteuer? Die KAB Zeitlarn konnte den Chamer Rechtsanwalt Dr. Andreas Stangl für eine Informationsveranstaltung gewinnen. Am 10.09.2022 erhalten Sie um 10:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Zeitlarn umfassend, kompetent und detailliert wichtige Informationen zur fälligen Grundsteuererklärung.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.
Leitung:
Reinhold Gebhard
Referent:
Dr. Andreas Stangl
Rechtsanwalt
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DETAILS
10:00 Uhr
ANMELDUNG
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