Grundsteuerneuordnung – Was ist zu tun?
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Deshalb wird die Grundsteuer reformiert. Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell als neue Berechnungsgrundlage herangezogen. Als Haus- und Grundstückseigentümer/in haben auch Sie vor kurzem Post vom Finanzamt bekommen, um Angaben für die neuen Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer zu machen.
Sie haben Fragen zur Grundsteuer? Der KAB Kreisverband Cham konnte den Chamer Rechtsanwalt Dr. Andreas Stangl für eine Informationsveranstaltung gewinnen. Am 17.08.2022 erhalten Sie um 19:30 Uhr im Pfarrheim Waffenbrunn umfassend, kompetent und detailliert wichtige Informationen zur fälligen Grundsteuererklärung.
Leitung:
Franz Zollner
Referent:
Dr. Andreas Stangl
Rechtsanwalt
Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht.
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DETAILS
19:30 Uhr
ANMELDUNG
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