Gemeinsam mit ver.di setzt sich die KAB für den Erhalt des verfassungsrechtlich geschützten Sonntags ein.
Die KAB Bayern begrüßt die von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das neue Bayerische Ladenschlussgesetz. Nachdem bereits im Januar 2026 eine Popularklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben wurde, wird nun auch das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz prüfen.
Die KAB Bayern gehört bereits zu den Klägern der Popularklage. Für den Verband ist Landespräses Michael Wagner Mitkläger. Gemeinsam mit ver.di setzt sich die KAB dafür ein, dass der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Sonn- und Feiertage nicht weiter ausgehöhlt wird.
Nach Auffassung der KAB geht es dabei um weit mehr als um Ladenöffnungszeiten. Der arbeitsfreie Sonntag ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer menschenwürdigen Arbeitswelt. Er schützt die Beschäftigten vor einer weiteren Entgrenzung der Arbeitszeit und schafft zugleich Freiräume für Familie, Freundschaften, ehrenamtliches Engagement, Kultur, Erholung und religiöses Leben. Gerade weil der Sonntag ein gemeinsamer Ruhetag ist, besitzt er eine besondere gesellschaftliche Bedeutung.
Das neue Bayerische Ladenschlussgesetz lockert nach Auffassung der KAB die bisherigen Schutzregelungen erheblich. Wirtschaftliche Interessen erhalten ein größeres Gewicht, während der Schutz der Beschäftigten und der Sonn- und Feiertagsruhe geschwächt wird. Die KAB sieht darin einen Schritt in Richtung einer schleichenden Normalisierung des Sonntags als Einkaufstag – mit weitreichenden Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für das gesellschaftliche Zusammenleben.
Die rechtliche Vertretung sowohl der Popularklage als auch der Verfassungsbeschwerde übernimmt Professor Dr. Tristan Barczak von der Universität Passau.
„Der Sonntag ist kein Relikt vergangener Zeiten. Er ist Ausdruck einer Gesellschaft, die den Menschen nicht allein nach seiner wirtschaftlichen Verwertbarkeit beurteilt. Der Schutz des Sonntags dient den Beschäftigten, den Familien und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt gleichermaßen. Deshalb setzt sich die KAB gemeinsam mit ihren Partnern entschieden für den Erhalt dieses besonderen Tages ein.“
Die KAB Bayern wird die laufenden Gerichtsverfahren weiterhin aktiv begleiten und sich gemeinsam mit ver.di und weiteren Partnern für den Erhalt der Sonn- und Feiertagsruhe einsetzen. Der Sonntag ist ein hohes Gut unserer Verfassungsordnung und ein unverzichtbarer Bestandteil einer sozialen und solidarischen Gesellschaft.
Bild: Mit Hilfe von KI erstellt