Orientierung im Paragrafendschungel.
Bisher gab es die Möglichkeit, über den Bezug einer Teilrente von der privaten Krankenversicherung in eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln. Seit 01.01.2026 ist das nicht mehr möglich. Durch eine Neufassung der Vorschrift über die Familienversicherung (§ 10 SGB V) zum „Schutz der Solidargemeinschaft“ ist Rentnern der Zugang zur Familienversicherung über die Wahl einer Teilrente gänzlich verschlossen, unabhängig von der Dauer des Teilrentenbezugs.
Text: KAB
Bild: KI-generiert