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Rechtsstellenleiter Arthur Scheufler mit Informationen und Tipps zum Thema Pflegegrad.

Zum Thema Pflegegrad – Praktisches und Rechtliches zur Antragstellung und zum Begutachtungstermin – hatte die KAB Kulmain am 21.10.2025 alle Interessierten eingeladen. Referent Arthur Scheufler, Jurist und Leiter der KAB-Fachstelle Recht kam ins Pfarrheim Kulmain um Fragen rund um dieses Thema zu beantworten.

Ein Pflegefall sein – das kann uns alle treffen, egal ob alt oder jung, durch eine schwere Krankheit, einen Unfall, eine chronische Erkrankung oder auf Grund von Alterungsprozessen.

Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad anerkannt werden. Dafür ist ein Antrag notwendig, anschließend kommt ein Gutachter zum Hausbesuch zur antragstellenden Person und schätzt mit Hilfe eines umfangreichen Fragenkatalogs ein, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Der aus dem Fragenkatalog ermittelte Gesamtpunktewert hinsichtlich körperlicher, psychischer oder geistiger Beeinträchtigungen ergibt den Pflegegrad. Wichtig für die Antragstellung ist, so Scheufler, dass die Pflegebedürftigkeit auf Dauer, das bedeutet voraussichtlich länger als 6 Monate bestehen muss.

Der Jurist informierte die interessierten Zuhörenden auch darüber, dass für gesetzlich Versicherte die Pflegekassen innerhalb von 2 Wochen nach Eingang eines Antrags auf Pflegeleistung entweder einen Termin für eine kostenlose Pflegeberatung anbieten oder einen Gutschein für eine Pflegeberatung in einer unabhängigen Beratungsstelle, sogenannte Pflegestützpunkte, ausstellen müssen.

Hat sich nach der Antragstellung eine sachverständige Person zur Begutachtung angemeldet ist es wichtig, so Scheufler, sich auf das Gespräch gut vorzubereiten. Dabei könnten Notizen zur jeweiligen Situation gemacht werden. Zum Beispiel in welchen konkreten Momenten die Selbstständigkeit der zu pflegenden Person beeinträchtigt ist. Außerdem ist es vorteilhaft, alle Fragen des Gutachters oder der Gutachterin möglichst direkt und klar zu beantworten. Falls bereits eine Person Pflegeleistungen erbringt und die Pflegesituation kennt, sollte diese unbedingt in die Begutachtung einbezogen werden. Eine übersichtliche Checkliste, die alle ärztlichen Unterlagen und Informationen umfasst, hilft dabei, während der Begutachtung einen vollständigen Überblick zu behalten und Missverständnisse zu vermeiden.

Wenn nach der Begutachtung der zugewiesene Pflegegrad von der Pflegekasse niedriger ausfällt als erwartet oder der Antrag ganz abgelehnt wird, kann man Widerspruch einlegen und eine Zweitbegutachtung einfordern. Sollte es zu einer Klage kommen, entscheidet das Sozialgericht über den Fall. In beiden Fällen, Widerspruch und Klage, vertritt die KAB ihre Mitglieder.

Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Begutachtung erhöht die Chancen auf eine gerechte Bewertung, fasste Scheufler abschließend zusammen.

Christine Sollfrank, die Sprecherin des KAB-Leitungsteams bedankte sich bei Arthur Scheufler für sein Kommen sowie für seine äußerst wissenswerten Informationen und überreichte ein kleines Geschenk.

Text und Bild: Christine Sollfrank