Reformpläne für das Informationsfreiheitsgesetz.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) steht vor einer Reform, die nach momentanen Plänen seiner Abschaffung gleichkommt. Zweck des IFG ist es, Transparenz über Regierungs- und Behördenhandeln herzustellen und Kontrolle über den Umgang mit öffentlichen Geldern zu ermöglichen. Es soll Korruption und Machtmissbrauch vorbeugen. Und es ist eine Erfolgsgeschichte! Die Aufdeckung zahlreicher Skandale wie z.B. die Masken-Affäre oder der Maut-Skandal waren nur aufgrund des IFG möglich. Jeder Einzelne profitiert durch inhaltlich fundierte Berichterstattung und Transparenz über Regierungs- und Behördenaktivitäten.
Im Koalitionsvertrag wurde eine Anpassung des IFG vereinbart, es solle mit „Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ reformiert werden. Konkrete Umsetzungspläne hat der Koalitionsausschuss am 1. Juli beschlossen. Mittlerweile ist außerdem ein Vermerk aus dem Bundesinnenministerium bekannt geworden, in dem weitere Konkretisierungen enthalten sind. Die Entwürfe sehen weitreichende Einschränkungen sowohl für den Nutzerkreis als auch für den Geltungsbereich und das Verfahren vor.
Während bisher jeder Mensch oder jede Organisation eine Auskunft einfordern kann, soll die Nutzung künftig auf „natürliche Personen […], die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können“ beschränkt werden. Dadurch werden alle Verbände, Vereine, Organisationen und auch Medienhäuser vom Auskunftsrecht ausgeschlossen. Auch Journalisten und Abgeordnete könnten sich dann nicht mehr auf das IFG berufen, weil sie Befugnisse durch das Presserecht haben oder das parlamentarische Fragerecht nutzen können. Allerdings beinhalten beide Möglichkeiten nicht die Herausgabe von Dokumenten und Unterlagen. Der Nachweis eines begründeten Interesses schließt in vielen Fällen so gut wie jede Privatperson aus. Wer bleibt da noch übrig?
Aus dem Geltungsbereich sollen laufende Gesetzgebungsverfahren und der gesamte Bereich Forschung und Lehre ausgenommen werden. Forschung und Lehre sind aber steuerfinanziert, so dass nicht ersichtlich ist, warum in diesem Bereich die Transparenz abgeschafft werden sollte. Und gerade in laufenden Gesetzgebungsverfahren ist es sinnvoll, wenn der öffentliche Diskurs so weit wie möglich auf Fakten zugreifen kann. Zudem sollen künftig sämtliche Namen von Behördenmitarbeitern und Politikern geschwärzt werden. Ist das noch Transparenz, wenn man die verantwortlichen Akteure nicht identifizieren kann?
Auch die Verfahrensweise bei Nutzung des IFG soll künftig Hindernisse bereithalten: Ist in einen Vorgang mehr als eine Behörde involviert, wäre künftig bei jeder Behörde eine separate Anfrage notwendig. Das erschwert nicht nur die Antragstellung, sondern verursacht auch für die Behörden erheblichen Mehraufwand. Und der bisherige Kostendeckel (500,-€) würde vollständig entfallen. Das heißt, eine Anfrage würde für den Antragsteller ein unkalkulierbares Kostenrisiko bedeuten.
Das Bundesinnenministerium will darüber hinaus auch den Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit abschaffen. Damit würde die Kontrollinstanz über die Umsetzung des IFG und jegliche Beschwerdemöglichkeit ersatzlos wegfallen. In dem Fall ist zu erwarten, dass zum einen die Qualität der erteilten Auskünfte sinken und zum andern die Anzahl der Fälle, die beim Bundesverwaltungsgericht ausgetragen werden, deutlich steigen würde.
Doch womit werden diese Änderungsvorschläge begründet? Aufgrund einer komplexen Bedrohungslage müsse man Informationen über sensible Infrastruktur oder Regierungsvorhaben schützen. Das ist ein gewichtiges Argument, genau wie der Schutz von Behördenmitarbeitern. Allerdings sieht das IFG bereits in der aktuellen Fassung genau für solche Fälle Ausnahmen und Anonymisierungsmöglichkeiten vor. Außerdem soll eine übermäßige Arbeitsbelastung der Behörden durch zu viele / zu umfangreiche Anfragen vermieden werden. Auch das klingt plausibel, die Behörden sollen ja nicht von ihren eigentlichen Aufgaben abgehalten werden. Schaut man auf die Statistik der Bundesregierung wirkt die Lage allerdings wenig ausufernd. Von 19.000 IFG-Anträgen im Jahr 2025 wurden in 9.327 Fällen Informationszugang gewährt. Darunter waren lediglich 344 Fälle, in denen mehr als 100,-€ Gebühren erhoben worden waren. Es ist also vorerst nicht davon auszugehen, dass IFG-Anfragen den Staatsapparat durch Überlastung lahmlegen werden.
Eine Reform des IFG kann zur Anpassung an neue Bedrohungslagen und technische Möglichkeiten nach 20 Jahren durchaus sinnvoll sein. Die Vielzahl an Skandalen und Lobby-Verwicklungen könnten sogar eine Ausweitung der Transparenz nahelegen. Würde man bestimmte Dokumente und Unterlagen z.B. grundsätzlich öffentlich zugänglich machen, würde außerdem auch keine Arbeitsbelastung der Behörden durch Anfragen mehr entstehen.
Die aktuellen „Reformpläne“ des Koalitionsausschusses und des Bundesinnenministeriums würden das IFG aber de facto abschaffen. Der Zweck, Transparenz herzustellen und Machtmissbrauch und Korruption vorzubeugen, könnte nicht mehr erfüllt werden. Und vielleicht ist gerade das die wahre Absicht hinter den Änderungsplänen. Gerade vor dem Hintergrund erstarkender antidemokratischer und autoritärer Gruppen wäre es aber fatal, durch ein Beschneiden von Transparenz und Kontrolle das Vertrauen in Politik zusätzlich zu untergraben.
Massiver Widerstand durch zivilgesellschaftliche Organisationen, Petitionen, Medienvertreter und Politiker kann die geplante Beschneidung des IFG hoffentlich noch verhindern. Wenn auch Sie das IFG als Möglichkeit zur Aufdeckung von Lobby-Einflüssen und Korruption erhalten wollen, können Sie dazu beitragen, indem Sie das Thema bekannt machen, sich an Mandatsträger wenden oder einschlägige Petitionen unterzeichnen.
Bild: KAB