Was das neue Ladenschlussgesetz in Bayern wirklich bedeutet.
Am 1. August 2025 trat das neue Ladenschlussgesetz in Bayern in Kraft. Die Bayerische Staatsregierung hat damit tiefgreifende Änderungen beschlossen, die den Schutz des arbeitsfreien Sonntags erheblich schwächen. Zwar bleiben die regulären Öffnungszeiten von Montag bis Samstag zwischen 6 und 20 Uhr bestehen – ein Teilerfolg für den Schutz des Abends und des Samstags. Doch zahlreiche Ausnahmeregelungen unterlaufen diesen Schutz und setzen neue Belastungen für Beschäftigte und Gesellschaft frei.
So sind künftig bis zu acht lange Einkaufsnächte und vier zusätzliche Abendöffnungen pro Jahr genehmigungsfrei möglich. Eine einfache Anzeige bei der Kommune genügt – ohne Prüfung oder Beteiligung. Auch die vier verkaufsoffenen Sonntage pro Kommune benötigen keinen konkreten Anlassnachweis mehr. Der Gesetzgeber „vermutet“ pauschal, dass ein Anlass vorliegt. Damit wird der Sonntagsschutz zur bloßen Formalie.
Diese Entwicklung ist nicht nur arbeitsrechtlich bedenklich – sie ist auch gesellschaftlich und ethisch problematisch. Der Sonntag war lange ein Symbol für Unterbrechung, für das Recht auf Pause, für Gemeinschaft und Spiritualität. In einer Zeit, die von Selbstoptimierung, Dauererreichbarkeit und Erschöpfung geprägt ist, wird dieser Tag immer wichtiger. Der Philosoph Byung-Chul Han beschreibt unsere Gegenwart als „Müdigkeitsgesellschaft“ – eine Gesellschaft, die sich selbst ausbeutet, weil sie keine Grenzen mehr kennt. Der Sonntag war eine solche Grenze. Das neue Gesetz jedoch fördert die permanente Verfügbarkeit und untergräbt die Kultur der Unterbrechung.
Besonders gravierend ist die Neuregelung für sogenannte „Tourismusorte“. Diese dürfen an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen pro Jahr öffnen – und die Einstufung als Tourismusort liegt künftig allein bei der Kommune. Damit wird der Schutz des Sonntags faktisch abgeschafft.
Auch digitale Kleinstmärkte dürfen nun rund um die Uhr geöffnet sein – auch sonntags –, solange kein Verkaufspersonal eingesetzt wird. Doch Reinigung, Technik und Auffüllung erfordern sehr wohl menschliche Arbeit. Der Mensch wird hier zur unsichtbaren Ressource.
Die katholische Soziallehre stellt dem eine klare Haltung entgegen: Sie betont die Personalität des Menschen. Der Mensch ist nicht Mittel zum Zweck, sondern Ziel aller gesellschaftlichen Ordnung. Er hat ein Recht auf Ruhe, auf Beziehung, auf Würde. Ein Gesetz, das den Menschen zur permanenten Verfügbarkeit zwingt, widerspricht diesem Prinzip.
Hinzu kommt: Die Kritik zahlreicher zivilgesellschaftlicher Akteure – darunter die KAB Bayern, das Katholische Büro, die evangelische Landeskirche, der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt, ver.di und der DGB – wurde im Gesetzgebungsverfahren ignoriert.
Die KAB Regensburg fordert deshalb einen echten gesellschaftlichen Dialog über die Zukunft der Sonntagsarbeit. Der Sonntag ist kein Luxus, sondern Ausdruck einer solidarischen Gesellschaft. Er schützt nicht nur die Beschäftigten, sondern auch unsere gemeinsame Kultur der Unterbrechung. Nicht alles, was möglich ist, ist auch menschlich.
Bild: Allianz für den freien Sonntag