Orientierung im Paragrafendschungel.
Achtung: Die sogenannte Aktivrente, also die Möglichkeit, bis zu 24.000,00 € im Jahr steuerfrei zur Altersrente hinzuzuverdienen, kann nur von Rentnern und Rentnerinnen genutzt werden, die die Regelaltersgrenze erreicht haben (§3 Nr. 21 EStG). Alle ab dem 01.01.1964 Geborenen erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres. D.h., alle, die eine (vorgezogene) Rente als langjährig Versicherte, besonders langjährig Versicherte oder Schwerbehinderte beziehen, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, können nicht bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei hinzuverdienen.
Text: KAB
Bild: KI-generiert